• Vereinbart wird die Bereitstellung und Inbetriebnahme der komplette Netzwerk-Technik einschliesslich aller Bildschirm-Arbeitsplätze („PC-Arbeitsplatz“).
• Vereinbart wird die komplette Wartung und der Service des laufenden Betriebs entsprechend der zu Beginn der Servicevereinbarung abgestimmten Hard- und Software-Konfiguration .
• Vereinbart wird ein Nutzungszeitraum von 48 Monaten.
• Vereinbart wird die monatliche Zahlung eines vereinbarten Endgelds in Anlehnung eines Leasing-Vertrags. Analog zum Leasing-Vertrag liegt die Versicherungspflicht beim Kunden.
• Freibleibend vereinbart wird der Eigentumsübergang der gesamten von uns anfangs installierten Hardware an den Kunden nach Ablauf der Vertragslaufzeit mit einer einmaligen Ablösesumme von i.R. 2/48 ( in Worten: zwei achtundvierzigstel) der Kostenvolumens der vertraglichen Regelung (Restzahlung /Ablösesumme im Sinne eines Leasing-Vertrages).
• Freibleibend vereinbart wird die Möglichkeit der Fortsetzung einer eingeschränkten Service-Dienstleistung zum Monitoring des Netzwerks nach dem Eigentumsübergang der Hardware an den Kunden. Eingeschränkte Dienstleistung heisst Wegfall der Gerätegarantie für die Hardware. Eingeschränkte Dienstleistung heisst weiterhin die Kostenpflicht von Service-Reparaturen in Fernwartung und/oder Vorort beim Kunden.
• Freibleibend vereinbart wird die Möglichkeit des Neubeginns der Servicevereinbarung mit Demontage der alten und Installation und Inbetriebnahme neuer Hardware in gleichem, geringerem oder grösserem Umfang nach Ablauf der Servicevereinbarung.
• Freibleibend heisst die unverbindliche Absichtserklärung beider Parteien zur Verfahrensweise nach Ablauf der Servicevereinbarung.
Warum eine vertragliche Regelung?
• Eine Servicevereinbarung ist im Grunde genommen ein Vertrag, der speziell eine Dienstleistung definiert, die von der einen Seite erbracht und die in Form einer Zahlung von der die Serviceleistung empfangenden Seite entsprechend an den Erbringer der Serviceleistung vergütet wird.
• Allein hieraus folgen eine Reihe von Festlegungen über die genaue Art der Serviceleistung, die Höhe der Zahlungsverpflichtung sowie die Dauer der Vereinbarung. Deshalb bedarf es zu Beginn der genauen Abstimmung und Festlegung der Inhalte und Konditionen zwischen den beiden Parteien, was letztlich mit Unterschrift den Status eines Vertrages erhalten soll.
• Eine derartige Vereinbarung bietet sowohl dem Leistungserbringer als auch dem Leistungsnehmer ausreichend Schutz und stellt sicher, dass alle den eingangs definierten Bedingungen zustimmen.
• Im Falle des Wunsches seitens des Kunden zur Erweiterung durch Installation und Inbetriebnahme weiterer Hardware wird ein neuer Vertrag mit gleichen Konditionen ab dem Zeitraum der Folgeinstallation abgeschlossen.
Was sind die Hauptpunkte der Servicevereinbarung?
Vertragsgegenstand:
• Hier werden der Umfang der Hardware-Lieferungen, der Ort, der Inbetriebnahmezeitraum, die vom Vertragsnehmer/Servicedienstleistungsnehmer auf der neuen Hardware zu benutzenden Software-Pakete beschrieben.
• Des Weiteren wird der Umfang der Servicedienstleistungen sowie die Garantiebedingungen über den Vertragszeitraum beschrieben.
• Es werden auch Ausschlusskriterien definiert , die durch die umfangreichen Servicedienstleistungen nicht abgedeckt sind. Dazu zählen u.a. nicht abgestimmte und damit nicht autorisierte Installationen von Software aus dem Internet durch den Servicedienstleistungsnehmer oder vom Anbieter diverser Anwendersoftware eigenständig vorgenommene Updates der Betriebssoftware auf den durch den Servicedienstleistungsanbieter betreuten virtuellen Maschinen.
• Kostenübernahme durch den Servicedienstleistungsnehmer für den Fall notwendiger, aber nicht vereinbarter IT-Dienstleistungen.
Vertragsdauer:
• Die Vertragsdauer wird in auf 48 festgelegt.
• Wird ein kürzerer Vertragszeitraum gewünscht, erfolgt eine Anpassung des monatlichen Entgelts, so dass der auf 48 Monate zugrunde gelegte Betrag dann im verkürzten Zeitraum zu begleichen ist.
Pflichten des Auftragnehmers/ Servicedienstleistungsanbieters:
• Lieferung und Inbetriebnahme der Hardware zur vollen Funktion aller Netzwerkkomponenten einschliesslich aller Virtualisierungen zum Betrieb der Bildschirmarbeitsplätze.
• Über den Vertragszeitraum andauernde Wartung und Servicedienstleistung zur Gewährung der Funktion aller Netzwerkkomponenten mit einer jährlichen Verfügbarkeit von mindestens 99% bezogen auf die Jahresarbeitstage.
• Regelmässige Aktualisierung der des Betriebssystems der Server sowie Zeitnahme Aktualisierung von Firewall und Virenscannern nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik.
Pflichten des Auftraggebers/ Servicedienstleistungempfängers:
• Unterlassen der Installation nicht vertraglich vereinbarter Software
• Information des Servicedienstleistungsanbieters bei räumlichen Veränderungen an Standorten von Servern, WLAN-Access-Points und LAN-Kabeln.
Gründe für das Nichterbringen der Servicedienstleistungen:
• Längerer Ausfall ( länger als 5 Minuten) der Stromversorgung am Standort des Netzwerks und/oder der Bildschirm-Arbeitsplätze.
• kurz- oder länger andauernder Ausfall des Internets
• Eingeschränkte Nutzung des Internets durch andauernde DDoS-Hackerangriffe
Regelungen zum regulären Ablauf oder bei Kündigung:
• nAch regulärem Ablauf der Vereinbarung kann ein Eigentumsübergang der Hardware vereinbart werden (siehe oben).
• Es besteht die Möglichkeit zur Fortsetzung der Servicedienstleistung beschränkt auf das Monitoring und Vor-Ort-Service.